Datenschutzkonzept
1. Einleitung
Das Datenschutzkonzept von "Busch & Hammer" dient dem Schutz personenbezogener Daten gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Datenschutzvorschriften. Es legt die Grundsätze und Verfahren fest, die zum Schutz der Daten von Klientinnen, Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnern beitragen.
2. Grundsätze des Datenschutzes
- Datensparsamkeit: Nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen und für interne Verwaltungsaufgaben unbedingt notwendig sind, werden erhoben und verarbeitet.
- Transparenz: Alle betroffenen Personen werden über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten klar informiert.
- Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke erhoben und genutzt, für die sie erteilt wurden.
- Datensicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen schützen die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung.
3. Verantwortlichkeiten
- Datenschutzbeauftragte*r: "Busch & Hammer" benennt einen Datenschutzbeauftragten, derdie die Einhaltung des Datenschutzkonzepts überwacht und als Ansprechpartnerin für Datenschutzfragen fungiert.
- Mitarbeiter*innenschulung: Alle Mitarbeiter*innen erhalten regelmäßige Schulungen zum Datenschutz, um ein hohes Bewusstsein und korrektes Handeln im Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
4. Datenerfassung und -verarbeitung
- Einwilligung: Die Einwilligung der betroffenen Personen wird vor der Datenerfassung eingeholt, wobei der Zweck der Datenverarbeitung klar kommuniziert wird.
- Datenzugriff: Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf diejenigen Mitarbeiter*innen beschränkt, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
- Auftragsverarbeitung: Bei der Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. IT-Dienstleistern) stellt "Busch & Hammer" durch entsprechende Verträge sicher, dass diese ebenfalls die Datenschutzvorschriften einhalten.
5. Datenspeicherung und -löschung
- Speicherfristen: Daten werden nicht länger als nötig gespeichert. Speicherfristen basieren auf gesetzlichen Anforderungen und dem Zweck der Datenspeicherung.
- Löschkonzept: Nach Ablauf der Speicherfrist oder auf Anfrage der betroffenen Person werden Daten sicher und unwiederbringlich gelöscht.
6. Rechte der Betroffenen
- Informationsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung und Löschung: Betroffene können die Berichtigung falscher Daten oder die Löschung ihrer Daten verlangen.
- Widerspruchsrecht: Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten unter bestimmten Umständen zu widersprechen.
7. Datenschutzverletzungen
- Meldepflicht: Datenschutzverletzungen, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, werden innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.
- Kommunikation: Betroffene Personen werden über Datenschutzverletzungen informiert, wenn ein hohes Risiko für ihre persönlichen Rechte und Freiheiten besteht.
8. Überprüfung und Aktualisierung des Datenschutzkonzepts
- Regelmäßige Überprüfung: Das Datenschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um aktuellen rechtlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.
9. Schlusswort
"Busch & Hammer" verpflichtet sich zur Einhaltung dieses Datenschutzkonzepts und zur kontinuierlichen Verbesserung der Datenschutzpraktiken zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten aller betroffenen Personen.